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Welche Vorteile bietet ein Fernstudium?
- Vorteile eines Fernstudiums ist das orts- und zeitunabhängige Lehren und Lernen. Es ermöglicht den Studierenden, ihre Weiterqualifizierung neben Beruf und Familie in einem überschaubaren Zeitrahmen zu realisieren.
- Vorteile eines Fernstudiums ist das orts- und zeitunabhängige Lehren und Lernen. Es ermöglicht den Studierenden, ihre Weiterqualifizierung neben Beruf und Familie in einem überschaubaren Zeitrahmen zu realisieren.
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Kann ich auch ohne ersten Hochschulabschluss zum Masterstudium zugelassen werden?
- Prinzipiell ja! Mit der 2010 in Kraft getretenen Novellierung des Hochschulgesetzes in Rheinland-Pfalz ist der Hochschulzugang zum weiterbildenden Masterstudium nach einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung1, mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung und Bestehen der hochschulinternen Eignungsprüfung auch ohne einen vorhergehenden Bachelorabschluss möglich.2
Für Details zu den Eignungsprüfungen klicken Sie bittehier.
1Teilweise mit Bindung an die Abschlussnote der Ausbildung.
2HochSchG in der Fassung vom 19. November 2010 (GVBl. S. 463), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2011 (GVBl. S. 455), §§ 35, 65.
- Prinzipiell ja! Mit der 2010 in Kraft getretenen Novellierung des Hochschulgesetzes in Rheinland-Pfalz ist der Hochschulzugang zum weiterbildenden Masterstudium nach einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung1, mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung und Bestehen der hochschulinternen Eignungsprüfung auch ohne einen vorhergehenden Bachelorabschluss möglich.2
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Ist ein postgraduales Fernstudium anerkannt?
- Ja, die akkreditierten, postgradualen Fernstudiengänge des DISC schließen je nach Ausrichtung mit dem akademischen Grad Master of Arts, Master of Science, Master in Commercial Law, Master of Engineering ab. Absolventen der Zertifikat-Programme erhalten ein benotetes, universitäres Zertifikat.
- Ja, die akkreditierten, postgradualen Fernstudiengänge des DISC schließen je nach Ausrichtung mit dem akademischen Grad Master of Arts, Master of Science, Master in Commercial Law, Master of Engineering ab. Absolventen der Zertifikat-Programme erhalten ein benotetes, universitäres Zertifikat.
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Kann ich Leistungen aus vorherigen Studien im Fernstudium anrechnen lassen?
- Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Studienleistungen und anderweitig erworbene Kompetenzen im Fernstudium anerkennen zu lassen. Dabei ist immer nur eine Anerkennung von ganzen Modulen im jeweiligen Studiengang möglich. Die Anerkennung von Kompetenzen ist mit den entsprechenden Studiengangsverantwortlichen individuell zu vereinbaren. Dazu sind i.d.R. Nachweise über erworbene Kompetenzen beizubringen.
- Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Studienleistungen und anderweitig erworbene Kompetenzen im Fernstudium anerkennen zu lassen. Dabei ist immer nur eine Anerkennung von ganzen Modulen im jeweiligen Studiengang möglich. Die Anerkennung von Kompetenzen ist mit den entsprechenden Studiengangsverantwortlichen individuell zu vereinbaren. Dazu sind i.d.R. Nachweise über erworbene Kompetenzen beizubringen.
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Was bedeutet Akkreditierung?
- Die Akkreditierung eines Fernstudiengangs durch eine Akkreditierungsagentur im Auftrag des Deutschen Akkreditierungsrates stellt die Qualität des Studiums sicher.
- Die Akkreditierung eines Fernstudiengangs durch eine Akkreditierungsagentur im Auftrag des Deutschen Akkreditierungsrates stellt die Qualität des Studiums sicher.
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Was ist ein grundständiger, ein konsekutiver bzw. weiterbildender Fernstudiengang?
- Weiterbildende (Fern-)Studiengänge setzen i.d.R. neben einem ersten qualifizierenden Hochschulabschluss einschlägige berufspraktische Erfahrungen voraus (min. 1 Jahr). Die Studiendauer variiert am DISC zwischen vier und sechs Semestern. Weiterbildende Studiengänge richten sich meist an Berufstätige, die sich in ihrem Arbeits- oder Fachgebiet spezialisieren wollen und sind deshalb häufig berufsbegleitend, d.h. in einer Teilzeitform studierbar. Weiterbildende Studiengänge sind häufig eher anwendungsorientiert und versuchen die aktuellen Bedürfnisse des Arbeitsmarktes zu berücksichtigen. Forschungsorientierte Weiterbildungsstudiengänge bereiten i.d.R. auf eine akademische Laufbahn an der Hochschule oder in Forschungseinrichtungen bzw. Abteilungen vor. Als Abschluss erfolgt in Rheinland-Pfalz ein „Master“ oder ein „Zertifikat“. In anderen Bundesländern kann auch ein Bachelorabschluss in einem Weiterbildungsstudiengang vergeben werden.
Als grundständiges (Fern-)Studium wird ganz allgemein das erste qualifizierende Studium bezeichnet. Man spricht von einem grundständigen Studiengang, wenn als Zugangsvoraussetzung für diesen Studiengang außer der fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife (Abitur) bzw. anderen Zugangsvoraussetzungen kein vorhergehendes Studium erwartet wird. In der Regel handelt es sich um Bachelor Studiengänge.
Bei einem konsekutiven (Fern-)Studiengang handelt es sich um ein Studienprogramm, dass sich aus einem Bachelor Studium und einem darauf aufbauendem Master Studium zusammensetzt. Das Bachelor Studium stellt dabei ein grundständiges Studium dar, der Master ein anschließendes postgraduales Studium. Wichtigstes Charakteristikum konsekutiver Studiengänge ist der fachliche Zusammenhang zwischen Bachelor und Masterstudium, sie bauen inhaltlich aufeinander auf.
- Weiterbildende (Fern-)Studiengänge setzen i.d.R. neben einem ersten qualifizierenden Hochschulabschluss einschlägige berufspraktische Erfahrungen voraus (min. 1 Jahr). Die Studiendauer variiert am DISC zwischen vier und sechs Semestern. Weiterbildende Studiengänge richten sich meist an Berufstätige, die sich in ihrem Arbeits- oder Fachgebiet spezialisieren wollen und sind deshalb häufig berufsbegleitend, d.h. in einer Teilzeitform studierbar. Weiterbildende Studiengänge sind häufig eher anwendungsorientiert und versuchen die aktuellen Bedürfnisse des Arbeitsmarktes zu berücksichtigen. Forschungsorientierte Weiterbildungsstudiengänge bereiten i.d.R. auf eine akademische Laufbahn an der Hochschule oder in Forschungseinrichtungen bzw. Abteilungen vor. Als Abschluss erfolgt in Rheinland-Pfalz ein „Master“ oder ein „Zertifikat“. In anderen Bundesländern kann auch ein Bachelorabschluss in einem Weiterbildungsstudiengang vergeben werden.
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Was ist der Unterschied zwischen einem Master- und einem Zertifikats-Studiengang?
- Der Unterschied zwischen dem Master- und Zertifikat-Studium liegt in Umfang und Dauer des Studiengangs: Master-Studiengänge erstrecken sich über vier bzw. sechs Semester, während Zertifikat-Studiengänge eine Dauer von zwei bzw. vier Semestern haben.
- Der Unterschied zwischen dem Master- und Zertifikat-Studium liegt in Umfang und Dauer des Studiengangs: Master-Studiengänge erstrecken sich über vier bzw. sechs Semester, während Zertifikat-Studiengänge eine Dauer von zwei bzw. vier Semestern haben.
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Was umfasst das Angebot des DISC?
- Das DISC ist eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Technischen Universität Kaiserslautern und bietet insgesamt 18 postgraduale Fernstudiengänge als Master-Studium oder Zertifikat-Programm in den Fachrichtungen Human Resources, Management & Law sowie Science & Engineering. Die Studiengänge ermöglichen Absolventen von Universitäten und Fachhochschulen die individuelle Weiterqualifizierung auf hohem wissenschaftlichem Niveau.
- Das DISC ist eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Technischen Universität Kaiserslautern und bietet insgesamt 18 postgraduale Fernstudiengänge als Master-Studium oder Zertifikat-Programm in den Fachrichtungen Human Resources, Management & Law sowie Science & Engineering. Die Studiengänge ermöglichen Absolventen von Universitäten und Fachhochschulen die individuelle Weiterqualifizierung auf hohem wissenschaftlichem Niveau.
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Wie läuft ein Fernstudium am DISC ab?
- Das Studium besteht aus einer Kombination von Selbstlernphasen mit Hilfe von Lehrtexten, die speziell für das Fernstudium entwickelt wurden, und Präsenzphasen, die an einem Wochenende stattfinden. Die Teilnahme an den Präsenzphasen ist verpflichtender Bestandteil des Fernstudiums, da während dieser Veranstaltungen auch Klausuren geschrieben werden. Darüber hinaus steht eine Online-Lernplattform als integraler Bestandteil des Fernstudiums zur Verfügung.
- Das Studium besteht aus einer Kombination von Selbstlernphasen mit Hilfe von Lehrtexten, die speziell für das Fernstudium entwickelt wurden, und Präsenzphasen, die an einem Wochenende stattfinden. Die Teilnahme an den Präsenzphasen ist verpflichtender Bestandteil des Fernstudiums, da während dieser Veranstaltungen auch Klausuren geschrieben werden. Darüber hinaus steht eine Online-Lernplattform als integraler Bestandteil des Fernstudiums zur Verfügung.
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Was kann ich tun, wenn ich nicht an einer Präsenzveranstaltung teilnehmen kann?
- Studierenden, die durch einen beruflich bedingten Auslandsaufenthalt nicht an der Präsenzveranstaltung teilnehmen können, bietet sich unter Umständen die Möglichkeit, auf Antrag die Klausur zeitnah an einem deutschen Institut vor Ort zu schreiben.
- Studierenden, die durch einen beruflich bedingten Auslandsaufenthalt nicht an der Präsenzveranstaltung teilnehmen können, bietet sich unter Umständen die Möglichkeit, auf Antrag die Klausur zeitnah an einem deutschen Institut vor Ort zu schreiben.
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Welchen Zeitaufwand sollte ich für ein Fernstudium einplanen?
- Der Zeitaufwand für ein Fernstudium kann natürlich individuell sehr unterschiedlich ausfallen und kommt auf Ihr Vorwissen und Ihre persönliche Lernstrategie an. Unsere zwanzigjährige Fernstudienerfahrung zeigt jedoch, dass Studierende im Schnitt mit einem Aufwand von ca. 15 Stunden pro Woche rechnen sollten. Bitte bedenken Sie dabei, dass Sie ihre Lernzeit für unterschiedliche Aktivitäten nutzen bspw. für das Lesen der Studienmaterialien, die Recherche von Literatur, die Beantwortung von Übungsaufgaben oder das Schreiben von Hausarbeiten und Klausuren und einmal im Semester auch für den Besuch zur Präsenzveranstaltung in Kaiserslautern.
- Der Zeitaufwand für ein Fernstudium kann natürlich individuell sehr unterschiedlich ausfallen und kommt auf Ihr Vorwissen und Ihre persönliche Lernstrategie an. Unsere zwanzigjährige Fernstudienerfahrung zeigt jedoch, dass Studierende im Schnitt mit einem Aufwand von ca. 15 Stunden pro Woche rechnen sollten. Bitte bedenken Sie dabei, dass Sie ihre Lernzeit für unterschiedliche Aktivitäten nutzen bspw. für das Lesen der Studienmaterialien, die Recherche von Literatur, die Beantwortung von Übungsaufgaben oder das Schreiben von Hausarbeiten und Klausuren und einmal im Semester auch für den Besuch zur Präsenzveranstaltung in Kaiserslautern.
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Muss ich als ausländischer Studienbewerber einen Nachweis über hinreichende Deutsch-Kenntnisse führen?
- Generell gilt, dass ausländische Studierende, die in Deutschland ein Hochschulstudium aufnehmen wollen, einen Nachweis über hinreichende Deutschkenntnisse vorlegen müssen. Dieser Nachweis erfolgt i.d.R. über das Ablegen der DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang). Die DSH richtet sich an alle ausländischen Studienbewerber, die bereits eine gültige Zulassung zum Studium für das dem DSH-Prüfungstermin folgende Semester besitzen. Die erfolgreiche Teilnahme an der DSH ist für alle Bewerber obligatorisch. Es gibt jedoch einige Ausnahmen. Von der DSH freigestellt sind beispielsweise:
1. Studienbewerber, die die erforderlichen Sprachkenntnisse in Form eines Schulabschlusses, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht, nachweisen können
2. Studienbewerber, die das „Deutsche Sprachdiplom (Stufe II) der Kultusministerkonferenz“ (DSD II) besitzen
3. Studienbewerber, die ein Zeugnis über die bestandene „Zentrale Oberstufenprüfung“ (ZOP) des Goethe-Instituts besitzen
4. Studienbewerber, die ein „Kleines deutsches Sprachdiplom“ oder ein „Großes deutsches Sprachdiplom“ des Goethe-Instituts besitzen
5. Studienbewerber, die die DSH an einer ausländischen Hochschule unter Verantwortung eines Studienkollegs oder eines Lehrgebiets Deutsch als Fremdsprache abgelegt haben
6. Studienbewerber, die eine Feststellungs- oder Abschlussprüfung an einem deutschen Studienkolleg absolviert haben
Weiterhin ist ein Nachweis über hinreichende Deutschkenntnisse nicht notwendig, wenn es sich um englischsprachige Studienprogramme handelt. Hier ist dann jedoch ein Nachweis über ausreichende englische Sprachkenntnisse notwendig.
- Generell gilt, dass ausländische Studierende, die in Deutschland ein Hochschulstudium aufnehmen wollen, einen Nachweis über hinreichende Deutschkenntnisse vorlegen müssen. Dieser Nachweis erfolgt i.d.R. über das Ablegen der DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang). Die DSH richtet sich an alle ausländischen Studienbewerber, die bereits eine gültige Zulassung zum Studium für das dem DSH-Prüfungstermin folgende Semester besitzen. Die erfolgreiche Teilnahme an der DSH ist für alle Bewerber obligatorisch. Es gibt jedoch einige Ausnahmen. Von der DSH freigestellt sind beispielsweise:
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Wird ein Fernstudium gefördert?
- Die Förderung eines Fernstudiums am DISC nach dem Arbeitsförderungsgesetz oder dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist nicht möglich. Häufig übernimmt aber der Arbeitgeber die Kosten für das Fernstudium ganz oder teilweise. Der Einsatz so genannter Bildungs- und Qualifizierungschecks für ein Fernstudium ist ebenfalls möglich. Eine Unterstützung bei der Realisierung individueller Weiterbildungswünsche können auch zinsgünstige Kredite sein, die von Banken angeboten werden.
- Die Förderung eines Fernstudiums am DISC nach dem Arbeitsförderungsgesetz oder dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist nicht möglich. Häufig übernimmt aber der Arbeitgeber die Kosten für das Fernstudium ganz oder teilweise. Der Einsatz so genannter Bildungs- und Qualifizierungschecks für ein Fernstudium ist ebenfalls möglich. Eine Unterstützung bei der Realisierung individueller Weiterbildungswünsche können auch zinsgünstige Kredite sein, die von Banken angeboten werden.
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Kann ich das Fernstudium unterbrechen?
- Eine Unterbrechung des Fernstudiums, beispielsweise durch ein Urlaubssemester, ist möglich.
- Eine Unterbrechung des Fernstudiums, beispielsweise durch ein Urlaubssemester, ist möglich.
Ansprechpartner / Kontakt
Distance and Independent Studies Center (DISC)
Sekretariat
Telefon 0631 205 4925
Telefax 0631 205 4940
zfuw@zfuw.uni-kl.de

