Das Master-Fernstudium Steuerrecht für die Unternehmenspraxis
Steuerrechtskompetenz für Berufspraktiker und Rechtsanwälte
Wer beruflich mit dem Thema Steuerrecht konfrontiert ist, muss in diesem Bereich ein profundes Wissen vorweisen können. Der berufsbegleitende Master-Fernstudiengang „Steuerrecht für die Unternehmenspraxis“ befähigt die Teilnehmenden, den steigenden steuerrechtsbezogenen Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden, durch die Erweiterung ihres klassischen Berufsfeldes ihre Qualifikation erheblich zu erhöhen sowie auf diese Weise ihr potenzielles Einsatzgebiet zu erweitern.
Zugangsvoraussetzungen
a) Regelungen für Bewerber mit erstem Hochschulabschluss
b) Regelung für Bewerber ohne ersten Hochschulabschluss (Eignungsprüfung erforderlich)
Für a) Hochschulabschluss (Universität, Fachhochschule) und Berufstätigkeit
Es ist mind. eine einjährige einschlägige d.h. steuerrechtsnahe Berufserfahrung nach dem Erststudium erforderlich. Studierende, deren zum Zugang zum Fernstudium berechtigender Studienabschluss weniger als 210 Leistungspunkte (Credit Points - CP) nach dem European Credit Transfer System (ECTS) aufweist, erhalten für das in den Zugangsvoraussetzungen geforderte Jahr einschlägige Berufstätigkeit max. 30 Leistungspunkte angerechnet.
Für b) ohne ersten Hochschulabschluss bei mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung mit Eignungsprüfung
Für Berufsqualifizierte ohne Studienabschluss wird eine Zulassungsmöglichkeit über eine Eignungsprüfung angeboten. Die Eignungsprüfung setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen: Einem einzureichenden Dossier und einer mündlichen Prüfung Die Bewerber/Bewerberinnen müssen eine einschlägige berufliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben. Die Zulassung zur Eignungsprüfung erfolgt auf einen formlosen schriftlichen Antrag. Dieser muss bis spätestens 1. April eines Jahres bei dem Juristischen Prüfungsamt eingereicht werden. Dem Antrag ist das Dossier beizufügen. Es sind folgende Unterlagen einzureichen:
- 1. Ein Motivationssschreiben, in dem der Bewerber/die Bewerberin seine/ihre bisherige Kompetenzentwicklung sowie die Beweggründe für die Bewerbung ausführlich darstellt,
- 2. einen tabellarischen Lebenslauf,
- 3. Schulzeugnisse und, soweit vorhanden, Ausbildungszeugnisse,
- 4. Arbeitszeugnisse
- 5. Nachweise über Prüfungsleistungen, die im Rahmen von Weiterbildungsmaßnahmen erbracht wurden.
In der mündlichen Prüfung soll gezeigt werden, dass die in der beruflichen Praxis erworbenen Kompetenzen einem abgeschlossenen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss entsprechen und dass eine erfolgreiche Teilnahme am Studiengang zu erwarten ist. Weiterhin soll gezeigt werden, dass der Bewerber/die Bewerberin über Grundkenntnisse wissenschaftsadäquaten Denken und Arbeitens verfügt sowie Grundvorstellungen der Wirkungsweise des Rechts in einer demokratischen Gesellschaft besitzt.
Zielgruppe
Der zweijährige Master-Fernstudiengang „Steuerrecht für die Unternehmenspraxis“ wendet sich an Personen, die in ihrer beruflichen Tätigkeit mit steuerrechtlichen Fragestellungen konfrontiert sind. Es werden sowohl Absolventinnen und Absolventen nicht juristischer Studiengänge als auch explizit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte angesprochen: Das Curriculum wurde mit Rücksicht auf die geforderten Inhalte in der Fachanwaltsordnung (Fachanwalt für Steuerrecht) gestaltet.
Zielsetzung
In diesem zeit- und ortsunabhängigen Fernstudium sollen steuerrechtliche Kenntnisse und Fähigkeiten auf wissenschaftlichem Niveau so vermittelt werden, dass die Absolventinnen und Absolventen diese in der Berufspraxis erfolgreich auf unternehmerische Abläufe anwenden können. Gefördert werden soll insbesondere das Verständnis für fachspezifische Begriffe, Denkweisen und Methoden, um übergreifende Lösungsansätze praxisorientiert erarbeiten zu können. Das Studium und die zusätzlichen Klausuren sollen den Absolventen ermöglichen, die besonderen theoretischen Kenntnisse für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Steuerrecht“ gemäß der Fachanwaltsordnung in der jeweils gültigen Fassung zu erwerben und nachzuweisen. Die Entscheidung über die Anerkennung der erbrachten Leistungen obliegt der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer.
Ablauf und Organisation
Die Regelstudienzeit als Teilzeit- bzw. berufsbegleitendes Studium einschließlich Prüfungszeit beträgt vier Semester. Eine Unterbrechung ist möglich. Die Vorlesungen, Übungen und Seminare werden beim Fernstudiengang mit schriftlichen Studienmaterialien (Studienbriefen, juristischen Skripten und Study-Guides) vermittelt, die selbsterklärend strukturiert sind. Das heißt, sie enthalten alle wesentlichen Sachinformationen zum Thema und sind gleichzeitig didaktisch und formal so gestaltet, dass die Fernstudierenden in der Lage sind, die Materialien ohne fremde Hilfe durchzuarbeiten. Das Studienmaterial wird über die studienbegleitende Online-Plattform zur Verfügung gestellt. Weiterhin wird den Studierenden einmalig die jeweils relevanten juristischen Skripte des Alpmann Schmitt Verlages aus dem Bereich Steuerrecht kostenfrei auch in Druckform zur Verfügung gestellt.
Partner
Der Fernstudiengang „Steuerrecht für die Unternehmenspraxis“ wird in Kooperation mit der Universität des Saarlandes und Alpmann & Schmidt juristische Lehrgänge Verlagsgesellschaft mbH durchgeführt.
Präsenzveranstaltungen
Für alle Teilnehmenden des Fernstudiengangs „Steuerrecht für die Unternehmenspraxis“ findet zu jedem Semester eine verpflichtende Präsenzveranstaltung an einem Wochenende statt. Sie dient dazu, Studieninhalte zu vertiefen, Fragen zu den Studienbriefen zu erörtern und die praktische Umsetzung der Studieninhalte zu diskutieren. Teil der Präsenzveranstaltungen sind im ersten und dritten Semester sind auch schriftliche Prüfungen.
Für Studierende, welche die Bezeichnung „Fachanwalt für Steuerrecht“ erwerben wollen, findet zusätzlich zum regulären Studium im zweiten Semester eine weitere halbtägige Präsenzveranstaltung statt, um eine weitere Klausur abzulegen. Direkt im Anschluss an die regulären Präsenzveranstaltungen im ersten und dritten Semester können Fachanwaltsanwärter die beiden weiteren Zusatzklausuren absolvieren.
Studieninhalte
Der Master-Fernstudiengang „Steuerrecht für die Unternehmenspraxis“ umfasst 9 Pflichtmodule. Diese beinhalten unter anderem die Themen Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuerrecht sowie allgemeines Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Steuerbilanzrecht, etc. Im dritten Semester besteht im Wahlpflichtbereich die Möglichkeit, sich entweder mit dem Thema „Internationales und europäisches Steuerrecht“ oder „Umwandlungssteuerrecht“ zu beschäftigen.
Module
Das Studium beinhaltet folgende Module :
Pflichtmodule
Modul | Titel |
SR 0100 | Juristische Methoden und verfassungsrechtliche Vorgaben |
SR 0200 | Betriebswirtschaftliche Bezüge zum Steuerrecht |
SR 0300 | Privatrechtliche Rahmenbedingungen |
SR 0400 | Einkommensteuerrecht |
SR 0500 | Allgemeines Steuerrecht 1 |
SR 0600 | Allgemeines Steuerrecht 2 |
SR 0700 | Körperschaftsteuerrecht (mit Steuerbilanzrecht) und Gewerbesteuerrecht |
SR 0800 | Umsatzsteuerrecht und weitere Steuerarten, insbesondere Zoll- und Verbrauchsteuerrecht |
SR 1000 | Steuerstrafrecht mit Steuerstrafverfahrensrecht |
Wahlmodule
Modul | Titel |
SR 0900A | Internationales und europäisches Steuerrecht |
oder
Modul | Titel |
SR 0900B | Umwandlungssteuerrecht |
Leseprobe
- Studienbrief "Verfassungsrechtliche Grundlagen des Steuerrechts Rechtsquellen und Rechtsanwendung im Steuerrecht" (SR0120 Prof. Dr. Christoph Gröpl)
- Studienbrief "Finanzberichterstattung" (SR0220 Prof. Dr. Volker Lingnau)
- Study-Guide Überblick über das Einkommensteuerrecht (SR0410; Dr. Sascha Bleschick)
- Skript Allgemeines Steuerrecht (Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen, Prof. Dr. Otto-Gerd Lippross; Verlag Alpmann Schmidt)
- Skript Einkommensteuerrecht (Dipl.-Finanzwirt Prof. Dr. Volker Kreft; Verlag Alpmann Schmidt)
- Skript Umsatzsteuerrecht (Prof. Dr. Wolfram Reiß; Verlag Alpmann Schmidt)
- Skript Bilanzsteuerrecht (Prof. Dr. habil. Heinrich Weber-Grellet; Verlag Alpmann Schmidt)
Prüfungsleistung für den Masterabschluss
Während des Studiums sind Leistungsnachweise in Form von Einsendeaufgaben, zwei Klausuren, einer Hausarbeit und einer Masterarbeit zu erbringen. Nachdem alle Studien- und Prüfungsleistungen sowie die Masterarbeit erfolgreich erbracht sind, schließt der Fernstudiengang mit dem akademischen Grad „Master of Laws“ (LL.M.) ab.
Weitere Prüfungsleistungen für Fachanwaltsanwärter
Im Curriculum des Studiengangs wurden die für die Berufsbezeichnung „Fachanwalt für Steuerrecht“ notwendigen Studieninhalte berücksichtigt. Personen die die Berufsbezeichnung „Fachanwalt für Steuerrecht“ anstreben, müssen im Wahlpflichtbereich das Modul SR 0900A „Internationales und europäisches Steuerrecht“ belegen.
Fachanwaltsanwärter nehmen neben den für den Masterabschluss obligatorischen Klausuren im ersten und dritten Semester, jeweils an einem weiteren Klausurteil zu den gleichen Inhalten direkt im Anschluss teil. Weiterhin gibt es eine zusätzliche Klausur im zweiten Semester zu den Modulen des Semesters. Die zusätzlichen Klausuren sind notwendig, um den Anforderungen der Fachanwaltsordnung gerecht zu werden. Eine letztendliche Entscheidung über die Anerkennung des Studiengangs und der Klausuren, und damit der theoretischen Kenntnisse der Fachanwaltsordnung, obliegt der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer und ist durch den Studierenden selbst einzuholen. Mit den zusätzlichen Prüfungsleistungen ist ein einmaliges Entgelt in Höhe von 150,- Euro (vor Beginn des ersten Semester) verbunden.
Am erweiterten Klausurangebot können auch Personen teilnehmen, die nicht über eine Zulassung als Rechtsanwalt verfügen.
Kosten
Das Studienentgelt für den Master-Fernstudiengang beträgt 1700 EUR pro Semester, hinzu kommt ein Sozialbeitrag in Höhe von zzt. EUR 99 pro Semester. Das einmalige Entgelt für die Masterprüfung liegt bei EUR 500. Ab dem dritten Semester über die Regelstudienzeit hinaus wird ein reduziertes Entgelt in Höhe von 30 Prozent des Semesterentgelts festgesetzt, unbeschadet des Entgelts für die Masterarbeit. Das Studienentgelt deckt alle Kosten für die Lehrmaterialien, die Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen, die Prüfungen eines Semesters und den Verwaltungsaufwand ab. Nicht enthalten sind Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten zu den Präsenzveranstaltungen. Das Studienentgelt unterliegt nicht der MwSt. und kann steuerlich absetzbar sein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Sie haben die Möglichkeit, sich über unsere Online-Lernumgebung die zur Verfügung gestellten Studienmaterialien bei einem unserer Druckdienstleister gegen einen Aufpreis drucken, binden und zusenden zu lassen (Print-on-demand). Diese Kosten sind im Studienentgelt ebenfalls nicht enthalten.
Weiterhin ist ein im Falle der Teilnahme am erweiterten Klasurenangebot ein einmaliges Entgelt in Höhe von zzt. 150,– € zu leisten.
Förderung
Bei der Finanzierung unterstützt Sie der Staat durch individuelle Steuererleichterungen. So können Sie die Kosten abhängig von Ihrem persönlichen Steuersatz und Ihrer beruflichen Situation als Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend machen. Lassen Sie sich dazu von Ihrem Finanzamt oder Steuerberater beraten. Bund und Länder fördern Ihre berufliche Weiterbildung unter Umständen mit so genannten Bildungs- und Qualifizierungschecks. Informationen dazu finden Sie auch im Internet, beispielsweise unter www.bildungspraemie.info.
Häufig beteiligen sich auch Arbeitgeber an den Kosten von Qualifikationsmaßnahmen ihrer Mitarbeiter. Eine weitere Möglichkeit sind zinsgünstige Bildungskredite, die von Bund, Ländern und Banken, etwa der KfW, angeboten werden. Eine finanzielle Förderung nach dem Sozialgesetzbuch (SBG III) oder dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist leider nicht möglich.
Gerne informieren wir Sie über die Fördermöglichkeiten telefonisch oder im persönlichen Gespräch.
Akkreditierung
Der Studiengang besitzt das FIBAA-Qualitätssiegel und ist durch die Universität des Saarlandes systemakkreditiert. (www.fibaa.de)
Bewerbung
Bewerben für den Fernstudiengang „Steuerrecht für die Unternehmenspraxis“ können Sie sich vom 1. April bis 15. Juli des jeweiligen Jahres. Hier finden Sie die aktuelle Bewerbungsfrist. Hier gelangen Sie zu den Bewerbungsunterlagen. Der Studienbeginn liegt Anfang Oktober. Die Bewerbung erfolgt an der Universität des Saarlandes. Die für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen sendet das DISC registrierten Interessenten automatisch Anfang April zu. Die Unterlagen stehen für eine schriftliche Bewerbung auch zum Download zur Verfügung.