FAQ

Die RPTU bietet rund 160 Präsenz- und Fernstudiengänge an zwei Standorten an. Für die Fernstudiengänge ist das DISC als zentrale wissenschaftliche Einrichtung am Standort Kaiserslautern zuständig. Bei uns finden Sie ein breites Portfolio an qualitätsgeprüften und akkreditierten Studienangeboten aus den Bereichen der Sozial-, Wirtschafts-, Rechts-, Natur- und Ingenieurwissenschaften. Unsere Angebote unterscheiden sich in der Dauer und reichen von kürzeren Zertifikatskursen über Zertifikatsstudiengänge bis hin zu Masterstudiengängen.

Weiterbildende Studiengänge setzen – im Gegensatz zu konsekutiven Studiengängen – in der Regel einschlägige Berufserfahrungen (mindestens ein Jahr) voraus. In der Regel ist außerdem ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (auf mindestens Bachelor-Niveau) oder eine erfolgreich absolvierte Eignungsprüfung für Personen ohne ersten Hochschulabschluss gefordert. Wir bieten Fernstudiengänge an, die zwischen vier und sechs Semestern dauern. Unsere Angebote sind in Teilzeit und als Fernstudium konzipiert, sodass sie berufsbegleitend und/oder parallel zu anderen Verpflichtungen studierbar sind.

Unsere Fernstudiengänge richten sich an Personen, die sich weiterbilden möchten und bereits Berufserfahrung mitbringen. In der Regel sind unsere Studienangebote eher anwendungsorientiert konzipiert und berücksichtigen die aktuellen Bedürfnisse des Arbeitsmarktes. Forschungsorientierte Weiterbildungsstudiengänge dagegen bereiten in der Regel auf eine akademische Laufbahn an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen vor.

Hier sind 6 gute Gründe dafür:

1. Fernstudium an einer staatlichen Universität
Als Fernstudierende*r an der RPTU können Sie das gesamte Angebot einer großen Universität nutzen, wie z. B. die Universitätsbibliothek oder Online-Angebote zum Selbstlernen.

2. Weiterbildung auf akademischem Niveau
Alle unsere Master- und Zertifikats-Studiengänge kombinieren wissenschaftliche Inhalte mit einer Reflexion aus praktischer Sicht und regen zum Transfer in die eigene berufliche Tätigkeit an.

3. Gesicherte Qualität
Unsere Fernstudiengänge sind in den Fachbereichen der Universität verankert und in das universitäre Qualitätssicherungssystem der RPTU eingebunden. Die Programme des DISC werden entweder im internen Verfahren der RPTU akkreditiert oder in einem Programmakkreditierungsverfahren extern qualitätsgeprüft.

4. Faire Preise
Als staatliche Universität arbeiten wir nicht gewinnorientiert, sondern kostendeckend. Unsere Fernstudienangebote können wir deshalb zu moderaten Preisen anbieten.

5. Gute Work-Life-Learn-Balance
In unseren berufsbegleitenden Studiengängen studieren Sie weitgehend orts- und zeitunabhängig. So können Sie Ihr Studium gut mit Ihren anderen Verpflichtungen vereinbaren.

6. Optimale Unterstützung
Jeder unserer Fernstudiengänge hat eigene Ansprechpersonen, die Sie umfassend beraten und bei allen Fragen zum Fernstudium unterstützen. Hierbei profitieren Sie von unserer über 30-jährigen Erfahrung als Fernstudienanbieter. Die Präsenzveranstaltungen ermöglichen Ihnen den unmittelbaren Austausch auch mit den Lehrenden und Mitstudierenden.

Als Fernstudierende*r erhalten Sie einen Bibliothekszugang, der nicht nur zur Ausleihe vor Ort, sondern auch zur Fernausleihe berechtigt. Sie profitieren von einem umfangreichen Angebot an E-Books, E-Journals und zahlreichen Datenbanken. Darüber hinaus gibt es verschiedene Serviceleistungen wie Online-Kursangebote und E-Tutorials. Sofern Sie in Kaiserlautern und Umgebung wohnen, haben Sie die Möglichkeit, die Angebote des Unisports zu den gleichen Konditionen wie Präsenzstudierende zu nutzen. Dazu gehören sowohl das Fitnessstudio Unifit als auch das Sportprogramm des Unisports.

Die RPTU ist eine öffentlich-rechtliche Universität. Im Rahmen einer sogenannten Akkreditierung wird ein Studiengang anhand von Kriterien, die der Deutsche Akkreditierungsrat festlegt, bewertet und auf diese Weise die Qualität des Studiums sichergestellt. Unsere Masterstudiengänge sind entweder durch externe Akkreditierungsagenturen oder im Rahmen der Systemakkreditierung der RPTU akkreditiert. Für Zertifikatsstudiengänge gibt es derzeit noch keine Akkreditierungspflicht. Wir unterziehen unsere Programme dennoch freiwillig einem umfassenden Prozess der Qualitätssicherung im Rahmen der Systemakkreditierung.
Unsere Absolvent*innen erhalten ein Zeugnis und eine Urkunde sowie ein Diploma Supplement. Ihr Masterstudium schließen Sie bei uns je nach Ausrichtung mit dem akademischen Grad Master of Arts, Master of Science, Master of Laws oder Master of Engineering ab.

Das Studium besteht aus einer Kombination von individuellen Selbstlernphasen mit Hilfe von Selbstlernmaterialien und verpflichtenden Präsenzphasen, die in der Regel an einem (verlängerten) Wochenende ein- bis zweimal pro Semester stattfinden. Studien- und Prüfungsleistungen in verschiedenen Formaten schließen die einzelnen Module ab. Zudem wird das Studium durch verschiedene Online-Angebote unterstützt, und unser Online-Campus begleitet Sie durch Ihre gesamte Studienzeit.

Die Kombination dieser drei Elemente – angeleitetes Selbststudium, synchrone und asynchrone Interaktionsformen und unterschiedliche Prüfungsformate – bilden die Grundlage für ein erfolgreiches Studium. Die Vorteile des „Independent Learning“-Konzeptes liegen vor allem darin, dass Sie Ihre Weiterbildungswünsche realisieren können, während Sie beruflich und privat mitten im Leben stehen.

Wissenschaftliche Weiterbildung bietet wissenschaftliche Theorien, fundierte Strategien und Instrumente an, um diese im Kontext der eigenen beruflichen Praxis reflektieren und anwenden zu können. Die Bereitschaft zur Reflexion und Auseinandersetzung mit neuen wissenschaftlichen Sprach- und Denkformen ist daher für die wissenschaftliche Weiterbildung an der RPTU von besonderer Bedeutung.

Unser Online-Campus ist Ihre interaktive Lernplattform. Sie erhalten hier alle wichtigen Informationen rund um das Studium. Ihre Studienmaterialien stehen dort für Sie bereit, Sie können sich zu Veranstaltungen anmelden und bearbeitete Leistungen zur Korrektur hochladen. Außerdem sind Sie dort jederzeit mit uns und Ihren Mitstudierenden vernetzt.

Unser Online-Campus bietet verschiedene Möglichkeiten der Vernetzung an. Hier können Sie sowohl mit Ihren Mitstudierenden als auch – je nach Studiengang – Ihren Programmmanager*innen und Tutor*innen in Kontakt treten. Darüber hinaus sind wir telefonisch und per Mail für Sie erreichbar. Die Einführungsveranstaltung, die Präsenzphasen und ggf. Online-Veranstaltungen geben ebenfalls Raum, sich untereinander zu vernetzen.

Der Zeitaufwand für ein Fernstudium kann individuell sehr unterschiedlich ausfallen und hängt von Ihrem Vorwissen und Ihrer persönlichen Lernstrategie ab. Unsere langjährige Fernstudienerfahrung zeigt, dass Studierende im Schnitt mit einem Aufwand von ca. 20 Stunden pro Woche rechnen sollten. Der Arbeitsaufwand entsteht unter anderem durch das Bearbeiten der Studienmaterialien, die Erbringung von Leistungen wie Einsendeaufgaben, Klausuren und Masterarbeit sowie durch die Präsenzphasen.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist dies möglich. Dafür müssen Sie vorab eine hochschulinterne Eignungsprüfung bestehen.

Informationen zur Berufstätigkeit finden Sie hier.

In zulassungsbeschränkten Studiengängen (= mit Aufnahmebeschränkung) steht jeweils nur eine bestimmte Anzahl von Plätzen zur Verfügung. Stellt sich heraus, dass die festgelegte Anzahl von Studienplätzen in einem Studiengang für die eingegangenen Bewerbungen ausreicht, erhalten alle Bewerbenden für den betreffenden Studiengang eine Zulassung, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen. Wenn sich in einem Semester mehr Bewerbende zum Studium angemeldet haben, als Studienplätze vorhanden sind, werden die Studienplätze nach dem in der Studienplatzvergabeordnung festgelegten Verfahren vergeben.

Sie können Ihr Fernstudium jeweils im Oktober (zum Wintersemester) beginnen. Die Bewerbung um einen Studienplatz ist ab Mitte Mai bis in der Regel Mitte Juli möglich.

In vielen Studiengängen ist es möglich, sich mit einer erfolgreich abgelegten Eignungsprüfung um einen Studienplatz zu bewerben, wenn Sie keinen ersten Hochschulabschluss besitzen. Die Bewerbungsfrist für die Teilnahme an dieser Prüfung startet im November des Vorjahres und endet jeweils in der Regel zum 31.01. (in wenigen Studiengängen zum 31.03.). Nach bestandener Eignungsprüfung ist ausreichend Zeit, um am Bewerbungsverfahren um einen Studienplatz teilzunehmen.

Bitte beachten Sie, dass für einzelne Studiengänge Besonderheiten (abweichende Fristen) gelten können. Informationen zum Bewerbungsverfahren und den Fristen werden an dieser Stelle bekannt gegeben.

Generell gilt, dass ausländische Studierende, die in Deutschland ein deutschsprachiges Hochschulstudium aufnehmen möchten, einen Nachweis über hinreichende Deutschkenntnisse vorlegen müssen. Dieser Nachweis erfolgt in der Regel über das Ablegen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH).

Ein Nachweis über hinreichende Deutschkenntnisse ist nicht notwendig, wenn es sich um englischsprachige Studiengänge handelt. Hier ist dann jedoch ein Nachweis über ausreichende englische Sprachkenntnisse notwendig.

Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Fernstudienangelegenheiten.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Studienleistungen und anderweitig erworbene Kompetenzen für das Fernstudium anerkennen bzw. anrechnen zu lassen. Die Anerkennung oder Anrechnung von Leistungen ist in der jeweiligen Prüfungsordnung geregelt und kann nur durch den Prüfungsausschuss ausgesprochen werden. Dazu stellen Sie einen Antrag und legen entsprechende Nachweise vor.

Das Studienentgelt wird semesterweise entrichtet. Während der Regelstudienzeit zahlen Sie für jedes Semester dasselbe Entgelt, unabhängig von der Anzahl der Module oder der Intensität des Semesters. Das Gesamtstudienentgelt ist also gleichmäßig auf alle Semester der Regelstudienzeit verteilt. Hinzu kommt in den Masterstudiengängen ein einmalig zu zahlendes Entgelt für die Masterarbeit, das fällig wird, wenn Sie Ihre Arbeit schreiben.

Ja, Ratenzahlung im Fernstudium ist auf Antrag möglich.

Das Fernstudium bietet durch den hohen Anteil der Selbstlernaktivitäten die Möglichkeit der freien Zeiteinteilung. Sollte diese Flexibilität einmal nicht ausreichen und das Studium gänzlich unterbrochen werden müssen, besteht die Möglichkeit, einen begründeten Antrag auf ein Urlaubssemester zu stellen.

Alle Studiengänge haben ein Curriculum, das eine bestimmte Regelstudienzeit vorsieht. Aus verschiedenen Gründen kann es vorkommen, dass diese Zeit im Einzelfall nicht ausreicht. In diesem Fall können Sie ein weiteres Semester anschließen, in dem Sie keine Entgelte, sondern nur den Sozialbeitrag zahlen. Bei einer Verlängerung darüber hinaus zahlen Sie pro Semester 30 % des Studienentgelts und den Sozialbeitrag.

Die RPTU bietet studierenden Eltern zwei Eltern-Kind-Zimmer an, die auch von Fernstudierenden mit Baby oder Kind während der Präsenzphasen genutzt werden können. Bitte buchen Sie die Zimmer mindestens 24 Stunden vor gewünschter Nutzung! Beide Gebäude sind von 8 bis 20 Uhr wochentags geöffnet. Eine Wochenendreservierung und/oder eine Doppelbelegung ist auf Anfrage bei der Familienservice-Stelle möglich. Bei Bedarf kann eine Kinderbetreuung organisiert werden, Anfragen sollten mindestens drei Wochen im Voraus an die Familienservice-Stelle gestellt werden.

Grundsätzlich ja. Die Zulassung zu einer Promotion regelt die jeweilige Promotionsordnung der betreuenden Institution. Studierende müssen sich eigenständig eine entsprechende Betreuung für die Doktorarbeit suchen.

Als Absolvent*in haben Sie die Möglichkeit, sich im Alumni-Netzwerk RPTU-Alumni zu registrieren. So bleiben Sie mit Ihren ehemaligen Mitstudierenden und uns in Kontakt.